In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T26 gilt der räumliche Geltungsbereich abweichend von den allgemeinen Bedingungen: Versichert sind Schadenereignisse in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Räumlicher Geltungsbereich im Tarif T26:
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- Vereinigtes Königreich
- Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift bei Schadenereignissen, die innerhalb eines festgelegten Länderkreises eintreten. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Regelung weicht bewusst von der allgemeinen Bedingung in Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 ab.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Gilt hier die allgemeine Bedingung zum Geltungsbereich?
Nein. Diese Regelung gilt abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026.
Welche Ansprüche sind vom räumlichen Geltungsbereich erfasst?
Erfasst sind Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen in den genannten Ländern.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja. Die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen Versicherungsschutz für dort eintretende Schadenereignisse besteht.