Stirbt der Versicherungsnehmer, bietet die Degenia Privathaftpflichtversicherung mitversicherten Personen einen Nachversicherungsschutz: Der Schutz läuft bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber 12 Monate, weiter. Erfahren Sie, wann die Fortsetzung greift und wie der Ehe- oder Lebenspartner neuer Versicherungsnehmer werden kann.
Entfällt die Mitversicherung der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026 genannten Personen, weil
- a) der Versicherungsnehmer verstorben ist;
- b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026);
- c) Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (Abschnitt A 1-2.1.4 oder Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026);
- d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (Abschnitt A 1-2.1 DEG-PHV 2026),
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- Tarifvariante classic – Entschädigungsgrenze: mitversichert
- Tarifvariante premium – Entschädigungsgrenze: mitversichert
- Tarifvariante optimum – Entschädigungsgrenze: mitversichert
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
- Tarifvariante classic – Entschädigungsgrenze: mitversichert
- Tarifvariante premium – Entschädigungsgrenze: mitversichert
- Tarifvariante optimum – Entschädigungsgrenze: mitversichert
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken:
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.4 DEG-PHV 2026.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine mitversicherte Person aus dem Vertrag herausfällt – etwa durch den Tod des Versicherungsnehmers, eine Scheidung, die Heirat eines Kindes nach der Ausbildung oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft – bleibt sie nicht sofort ohne Schutz. Der Versicherungsschutz läuft für eine Übergangszeit weiter, damit genug Zeit bleibt, einen eigenen Vertrag abzuschließen. Stirbt der Versicherungsnehmer, kann der Ehe- oder Lebenspartner den Vertrag übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung bezahlt.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach dem Wegfall der Mitversicherung weiter?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen greift die Fortsetzung des Versicherungsschutzes?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, die Ehe geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, oder die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird von bzw. für die betroffenen Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod des Versicherungsnehmers den Vertrag übernehmen?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: DEG-PHV 2026