Die Degenia Privathaftpflichtversicherung übernimmt öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) – etwa an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern und Böden. Erfahren Sie, wann Versicherungsschutz besteht, welche Ausschlüsse gelten und wie hoch die Versicherungssummen je Tarifvariante ausfallen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen;
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland:
Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse:
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.
b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei:
- classic: bis zu 3.000.000 EUR
- premium: bis zu 3.000.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000.000 EUR
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie unbeabsichtigt einen Umweltschaden an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder Böden, kann der Staat Sie zur Sanierung verpflichten. Die Versicherung übernimmt diese öffentlich-rechtlichen Pflichten, wenn der Schaden plötzlich und unbeabsichtigt entstanden ist. Wer bewusst gegen Umweltschutz-Vorschriften verstößt oder anderweitig versichert ist, hat keinen Schutz. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Wann besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden?
Versicherungsschutz besteht, wenn während der Wirksamkeit des Vertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Sind auch Umweltschäden im Ausland versichert?
Ja, versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Welche Umweltschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von umweltschützenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen verursacht haben. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt sowie Schäden, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Schutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Tarifvariante?
Die Versicherungssumme, die zugleich die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt bei classic bis zu 3.000.000 EUR, bei premium bis zu 3.000.000 EUR und bei optimum bis zu 5.000.000 EUR.