In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia leistet die Forderungsausfalldeckung bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigungsgrenzen je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum bis zu 50.000.000 EUR reichen und in classic ein Selbstbehalt von 2.500 EUR sowie ein Mindestschaden gelten.
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Entschädigungsgrenze je nach Tarifvariante:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
- optimum: wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
Der in der Tarifvariante classic entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 15.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.
Der Mindestschaden beträgt – je gewählter Tarifvariante:
- classic: ab 2.500 EUR Mindestschaden
- premium: ohne Mindestschaden
- optimum: ohne Mindestschaden
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn ein Dritter Ihnen einen Schaden zugefügt hat, für den es einen gerichtlichen Titel gibt, dieser Dritte aber nicht zahlen kann. Wie viel maximal erstattet wird, hängt von der gewählten Tarifvariante ab. In der Variante classic gibt es einen Selbstbehalt sowie einen Mindestschaden, in premium und optimum entfällt der Mindestschaden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Werte.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen je nach Tarifvariante.
Wie hoch ist die maximale Entschädigungsgrenze?
In der Tarifvariante classic bis zu 10.000.000 EUR, in premium und optimum wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR.
Gibt es einen Selbstbehalt oder Mindestschaden?
In der Tarifvariante classic wird je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 2.500 EUR abgezogen und es gilt ein Mindestschaden ab 2.500 EUR. In premium und optimum gibt es keinen Mindestschaden.
Wie hoch ist die Jahreshöchstersatzleistung?
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Summe.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025