Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung sind Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort mitversichert. Erfahren Sie, welche Anzeigefristen gelten, welche Entschädigungsgrenzen je nach Tarifvariante classic, premium und optimum vorgesehen sind und welche Risiken von der Regelung ausgenommen bleiben.
Sofortiger Versicherungsschutz für neue Risiken:
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
- Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Prämie für das neue Risiko:
- Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen.
- Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Mitversicherung je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Entschädigungsgrenzen bis zur Einigung:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-PHV 2026 auf den Betrag – je nach ausgewählter Tarifvariante – von maximal:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
- optimum: wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: bis zu 15.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit;
- f) für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages ein neues Risiko in Ihrem privaten Bereich hinzukommt, sind Sie im Rahmen der Vorsorgeversicherung von Anfang an geschützt – im gleichen Umfang wie im bestehenden Vertrag. Damit dieser Schutz erhalten bleibt, müssen Sie das neue Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden. Für bestimmte Risiken, etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten, greift diese Vorsorge jedoch nicht.
Häufige Fragen
Ab wann sind neu hinzukommende Risiken versichert?
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert.
Welche Anzeigefrist gilt für ein neues Risiko?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Welche Entschädigungsgrenzen gelten je Tarifvariante?
Bis zur Einigung gilt für classic bis zu 10.000.000 EUR, für premium und optimum wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen, versicherungspflichtige Risiken (außer versicherungspflichtige Hunde), Risiken unter einem Jahr, berufliche und amtliche Tätigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen mit Bohrung.
Inhalte aus: DEG-PHV 2026