Neu hinzukommende Risiken sind in der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort mitversichert – im Umfang des bestehenden Vertrages. Erfahren Sie, welche Anzeigefristen gelten, welche Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante classic, premium und optimum greifen und welche Risiken ausgeschlossen sind.
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Mitversicherung je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-THV Pferd 2026 auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: bis zu 20.000.000 EUR
- optimum: bis zu 40.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall begrenzt, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: bis zu 15.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Kommt nach Abschluss des Vertrages ein neues Risiko hinzu, ist es zunächst automatisch im Umfang des bestehenden Vertrages mitgedeckt. Wichtig ist, dass Sie ein neues Risiko nach Aufforderung fristgerecht anzeigen – sonst kann der Schutz für dieses Risiko rückwirkend wegfallen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der gewählten Tarifvariante ab, und einige Risiken sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu hinzukommende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige unterlasse?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Gleiches gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe der Prämie zustande kommt.
Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante?
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall gelten: classic bis zu 10.000.000 EUR, premium bis zu 20.000.000 EUR und optimum bis zu 40.000.000 EUR. Für Personenschäden je geschädigter Person gelten: classic bis zu 10.000.000 EUR, premium bis zu 15.000.000 EUR und optimum bis zu 15.000.000 EUR.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht (außer versicherungspflichtige Hunde), Risiken unter einem Jahr Dauer sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025