In der Hausratversicherung der Degenia sind im Tarif T18 bestimmte Gefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie durch innere Unruhen und durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht mitversichert.
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
§ 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt drei Bereiche, für die kein Versicherungsschutz besteht. Entstehen Schäden im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, mit inneren Unruhen oder mit Kernenergie und radioaktiven Einflüssen, sind diese vom Schutz ausgenommen. Der Zusatz „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“ bedeutet, dass der Ausschluss auch dann greift, wenn neben diesen Ereignissen weitere Umstände zum Schaden beigetragen haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Bedingungstext.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Greift der Schutz bei inneren Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch Kernenergie mitversichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.