Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort gelten für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung besondere Einschränkungen: In Ferien-, Wochenend-, Garten- oder Zweitwohnungen sind bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Pelze und Kunstgegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erfahren Sie, welche Werte betroffen sind und worin sich nicht ständig bewohnte Gebäude von Zweitwohnungen unterscheiden.
Für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung gilt:
Abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Weitere, nur auf besondere Vereinbarung geltende Zusatzbedingungen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Für Hausrat, der außerhalb der ständigen Wohnung liegt, gelten besondere Einschränkungen. In nur zeitweise genutzten Häusern wie Ferien-, Wochenend- oder Gartenhäusern sowie in Zweitwohnungen sind bestimmte Wertsachen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und Kunstgegenstände. In den nicht ständig bewohnten Gebäuden fallen dabei mehr Sachwerte unter den Ausschluss als in den Zweitwohnungen.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in einem Ferienhaus über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge nicht versichert.
Sind Antiquitäten in einem Wochenendhaus mitversichert?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Gilt für Zweitwohnungen derselbe Ausschluss wie für Ferienhäuser?
Nicht vollständig. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert. Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten werden hier nicht gesondert genannt.
Sind Kunstgegenstände außerhalb der ständigen Wohnung versichert?
Nein. Kunstgegenstände wie Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sind sowohl in nicht ständig bewohnten Gebäuden als auch in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert.
Auf welche Regelungen bezieht sich dieser Ausschluss?
Die genannten Ausschlüsse gelten abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB.