Die Degenia Hausratversicherung zeigt sich im Tarif T18 - comfort bei grober Fahrlässigkeit besonders kulant: Der Versicherer verzichtet vollständig auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und nimmt keine Leistungskürzung vor.
Regelung zur groben Fahrlässigkeit im Tarif T18 - comfort:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie einen Schaden aus grober Unachtsamkeit, muss die Leistung in vielen Tarifen anteilig gekürzt werden. In diesem Tarif verzichtet der Versicherer darauf: Er erhebt weder den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung noch kürzt er die Leistung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein. Im Tarif T18 - comfort verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Was gilt beim Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer verzichtet gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Von welcher Bedingung weicht diese Regelung ab?
Die Regelung gilt abweichend von § 26.3 a) VHB.
Für welchen Tarif gilt dieser Verzicht?
Der Verzicht gilt im Tarif T18 - comfort der Degenia Hausratversicherung.