In der Hausratversicherung der Degenia müssen Sie bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen sowie Einbruchmeldeanlagen einschalten und funktionsfähig halten. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit – nur bei sehr kurzer Abwesenheit gelten Ausnahmen.
Abschließen und Einschalten bei Abwesenheit:
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Sicherungen gebrauchsfähig halten:
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, sollten Sie alle Türen, Fenster und vereinbarten Sicherungen abschließen und die Alarmanlage aktivieren. Nur für ganz kurze Wege wie den Gang zum Briefkasten ist das nicht nötig. Die Sicherungen sollten außerdem stets funktionieren – Defekte sind sofort zu reparieren. Halten Sie sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung kürzen oder verweigern.
Häufige Fragen
Muss ich immer abschließen, wenn ich die Wohnung verlasse?
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Bei sehr kurzer Abwesenheit gilt dies nicht.
Was gilt als sehr kurze Abwesenheit?
Als Beispiele genannt sind der Gang zum Briefkasten oder Mülleimer. In solchen Fällen müssen die Sicherungen nicht betätigt werden.
Was passiert bei einem Defekt an der Sicherung?
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018