Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 - comfort verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten bis zu einem Entschädigungsbetrag von 5.000 EUR auf den Einwand der Leistungsfreiheit. Erst darüber hinausgehende Beträge dürfen entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten im Tarif T18 - comfort:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 26 VHB genannten Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 5.000 EUR.
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit) grob fahrlässig verletzt wird, kann der Versicherer die Leistung normalerweise kürzen. Im Tarif T18 - comfort verzichtet die Degenia jedoch bis zu einem bestimmten Betrag auf diese Kürzung. Erst wenn der Schaden über diese Grenze hinausgeht, kann der überschießende Teil je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Regelungen des Bedingungswerks.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag verzichtet die Degenia auf den Einwand der Leistungsfreiheit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 26 VHB genannten Obliegenheit verzichtet der Versicherer bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 5.000 EUR auf den Einwand der Leistungsfreiheit.
Was gilt für Beträge oberhalb dieser Grenze?
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Von welcher Regelung weicht dieser Tarif ab?
Die Regelung gilt abweichend von § 26.3 a) VHB.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.