Wer nach einem Einbruch mutwillige Zerstörung erlebt, ist über die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 abgesichert: Versichert ist, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Vandalismus nach einem Einbruch im Tarif T18:
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Täter auf einem der genannten Einbruchswege Zutritt zu Ihrem Versicherungsort und zerstört oder beschädigt dort absichtlich Ihre versicherten Sachen, spricht man von Vandalismus nach einem Einbruch. Dieser Fall ist im Tarif T18 der Hausratversicherung abgedeckt.
Häufige Fragen
Was gilt als Vandalismus nach einem Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss der Täter in den Versicherungsort eingedrungen sein?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt.
Sind auch versehentliche Schäden mitversichert?
Nach dieser Regelung geht es um vorsätzlich zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen. Ob darüber hinaus weitere Schäden mitversichert sind, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018