Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T18 Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden – etwa an Wasserleitungen, Heizungsanlagen, Armaturen und Heizkörpern. Was genau versichert ist und wo die Grenzen liegen, erfahren Sie hier.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (siehe § 6.2), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Weitere Regelungen:
- c) Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
- d) Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
- e) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Kurz gesagt: Die Versicherung übernimmt Schäden, wenn Rohre oder bestimmte Installationen im Gebäude brechen – bei Rohren auch durch Frost oder andere Ursachen, bei den genannten Installationen nur durch Frost. Dazu zählen etwa Wasserleitungen, Heizungen, Waschbecken, Armaturen und Heizkörper. Als „innerhalb des Gebäudes“ gilt der gesamte Baukörper samt Bodenplatte. Was unterhalb der Bodenplatte liegt, ist grundsätzlich nicht mitversichert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Sind auch Armaturen und Heizkörper mitversichert?
Ja, für frostbedingte Bruchschäden. Dazu zählen Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche und Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile der genannten Heizungsanlagen.
Was zählt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Sind Rohre in Heizkesseln oder Boilern eingeschlossen?
Rohre sind versichert, sofern sie nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018