In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 wird im Versicherungsfall der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Hier erfahren Sie, was das für die Auszahlung im Schadenfall bedeutet.
Selbstbehalt im Tarif T18:
Im Versicherungsfall wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
§ 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Tritt ein Versicherungsfall ein, zieht die Degenia den zuvor im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt von der Entschädigung ab. Die genaue Höhe ergibt sich aus Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Häufige Fragen
Wird im Schadenfall ein Selbstbehalt abgezogen?
Ja. Im Versicherungsfall wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Es gilt der Selbstbehalt, der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Wo finde ich die konkrete Höhe meines Selbstbehalts?
Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt.