In der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 ist klar geregelt, welche Sachen nicht zum versicherten Hausrat zählen – dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, elektronisch gespeicherte Daten und Programme sowie fremder Hausrat und anderweitig versicherte Sachen.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in § 6.2 c) aa) genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter § 6.2 c) genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter § 6.2 c) genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
§ 7 Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung grenzt ab, was in der Hausratversicherung als Hausrat gilt und was nicht. Bestimmte Gegenstände – etwa Fahrzeuge, fest zum Gebäude gehörende Teile, fremder Hausrat sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme – sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Sachen, die bereits über einen eigenen separaten Vertrag abgesichert sind, gehören nicht zum versicherten Hausrat. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sind – unabhängig von deren Versicherungspflicht – ebenso wie Teile und Zubehör nicht versichert, soweit sie nicht unter § 6.2 c) genannt sind.
Ist der Hausrat von Mietern und Untermietern mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört nicht dazu – es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
Was gilt für Sachen, die bereits anderweitig versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Was gilt für vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen?
Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt, gehören nicht zum Hausrat. Werden solche Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher- oder geringwertige –, sind diese im Rahmen des Vertrages ebenfalls nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.