Wer in der Degenia Hausratversicherung neben der neuen auch die bisherige Wohnung behält, ist bei einem Doppelwohnsitz für eine Übergangszeit von drei Monaten in beiden Wohnungen abgesichert – solange die alte Wohnung weiterhin bewohnt wird. So bleibt der Schutz beim Umzug ohne Lücke bestehen.
Regelung bei mehreren Wohnungen:
- Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
- Für eine Übergangszeit von drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, aber Ihre alte Wohnung vorerst weiter nutzen, sind Sie für eine gewisse Zeit in beiden Wohnungen abgesichert. In dieser Übergangsphase bleibt der Schutz an der alten Wohnung bestehen und geht nicht sofort auf die neue Wohnung über. So sind Sie beim Bewohnen zweier Wohnsitze für einen begrenzten Zeitraum doppelt versichert.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich zwei Wohnungen gleichzeitig bewohne?
Ja. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung und bewohnen diese weiterhin (Doppelwohnsitz), besteht für eine Übergangszeit von drei Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz in beiden Wohnungen?
Der Versicherungsschutz besteht für eine Übergangszeit von drei Monaten in beiden Wohnungen.
Geht der Versicherungsschutz bei einem Doppelwohnsitz auf die neue Wohnung über?
Nein. Der Versicherungsschutz geht nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewohnen.
Was ist mit einem Doppelwohnsitz gemeint?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich zur neuen Wohnung die bisherige Wohnung behält und diese weiterhin bewohnt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018