In der Hausratversicherung der Degenia kann die Frist zur Ermittlung oder Zahlung der Entschädigung gehemmt werden: Verzögert der Versicherungsnehmer den Vorgang durch eigenes Verschulden, bleibt dieser Zeitraum bei der Fristberechnung unberücksichtigt und die Frist verlängert sich entsprechend.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Für die Zahlung der Entschädigung gelten bestimmte Fristen. Wenn der Versicherungsnehmer selbst dafür verantwortlich ist, dass die Entschädigung nicht ermittelt oder ausgezahlt werden kann, zählt diese Zeit nicht mit. Die Frist verlängert sich also entsprechend, solange die Verzögerung auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers zurückgeht.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung bei der Hausratversicherung der Degenia?
Hemmung bedeutet, dass bestimmte Zeiträume bei der Berechnung der Fristen nicht mitgerechnet werden. Konkret bleibt der Zeitraum unberücksichtigt, in dem die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder gezahlt werden kann.
Auf welche Fristen bezieht sich die Hemmung?
Die Hemmung bezieht sich auf die Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 a).
Wann wird ein Zeitraum bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt?
Ein Zeitraum bleibt dann unberücksichtigt, wenn infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018