In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 sind bestimmte Elementarschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch, jeweils ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
§ 4 Leitungswasser
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Bestimmte Naturereignisse, die als weitere Elementargefahren gelten, sind ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn neben diesen Ereignissen noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in der Degenia Hausratversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch weitere Elementargefahren: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Spielt es eine Rolle, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Ist ein Erdbeben über den Tarif T18 abgedeckt?
Nein. Erdbeben zählt zu den weiteren Elementargefahren und ist von der Versicherung ausgenommen.
Sind Schäden durch Schneedruck oder Lawinen versichert?
Nein. Sowohl Schneedruck als auch Lawinen gehören zu den nicht versicherten weiteren Elementargefahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018