Nach einem Schaden in der Hausratversicherung der Degenia klärt der Tarif T18, wie es nach der Feststellung durch die Sachverständigen weitergeht: wann ein Obmann über streitige Punkte entscheidet, wann die Feststellungen für beide Vertragsparteien verbindlich sind und was gilt, wenn sie unverbindlich bleiben oder verzögert werden.
Übermittlung der Feststellungen:
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Abweichende Feststellungen und Obmann:
Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann.
- Der Obmann entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen.
- Seine Entscheidung übermittelt er beiden Parteien gleichzeitig.
Verbindlichkeit der Feststellungen:
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Unverbindliche Feststellungen:
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Nach der Begutachtung erhalten beide Seiten die Ergebnisse gleichzeitig. Sind sich die Sachverständigen nicht einig, schlichtet ein Obmann innerhalb des bereits abgesteckten Rahmens. Die so getroffenen Feststellungen gelten grundsätzlich für alle Beteiligten und bilden die Grundlage für die Auszahlung – es sei denn, es lässt sich ein deutlicher Fehler nachweisen. Kommt kein verbindliches Ergebnis zustande, entscheidet ein Gericht.
Häufige Fragen
Wer erhält die Feststellungen des Sachverständigen?
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen der Sachverständigen voneinander abweichen?
Der Versicherer übergibt sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Wann sind die Feststellungen verbindlich?
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf dieser Grundlage berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt bei unverbindlichen Feststellungen?
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Das gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018