In der Degenia Hausratversicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen Wohnräume, Balkone, Terrassen, Nebengebäude wie Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume. Hier erfahren Sie, welche Flächen und Räume konkret zur versicherten Wohnung gehören.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- d) darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich die Wohnung, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume sowie ergänzende Bereiche wie Balkone, Terrassen, Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume, in denen üblicherweise Hausrat aufbewahrt wird, gehören dazu. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen dagegen in der Regel nicht zur Wohnung.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, einschließlich der dazugehörenden Räume und Flächen.
Gehören Balkon, Terrasse und Nebengebäude dazu?
Ja. Loggien, Balkone, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – auf dem Grundstück gehören zur Wohnung.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Räume versichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zählen gemeinschaftlich genutzte Kellerräume dazu?
Ja, sofern sie verschließbar sind und dort bestimmungsgemäß Hausrat vorgehalten wird, z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller auf dem Grundstück.
Ist eine Garage mitversichert?
Privat genutzte Garagen werden der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018