In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 kann sich der Beitrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern – er steigt oder sinkt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes. Diese Anpassung gilt auch für den Anteil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Der Beitrag, auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Was bedeutet das konkret?
Zu jedem neuen Versicherungsjahr kann sich die Höhe des Beitrags verändern. Diese Anpassung erfolgt nach festgelegten Regeln zur Anpassung des Beitragssatzes und kann in beide Richtungen gehen – also höher oder niedriger ausfallen. Auch der Beitragsanteil für einen vereinbarten erweiterten Versicherungsschutz ist davon erfasst. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann sich der Beitrag ändern?
Der Beitrag kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern.
Kann der Beitrag auch sinken?
Ja. Nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes kann der Beitrag steigen oder sinken.
Gilt die Anpassung auch für den erweiterten Versicherungsschutz?
Ja. Die Anpassung betrifft den Beitrag auch insoweit, als er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wonach richtet sich die Beitragsänderung?
Die Änderung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.