Bei der Degenia Hausratversicherung hängt die Ersatzleistung im Versicherungsfall davon ab, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder beschädigt wurde: Ersetzt werden je nach Fall der Versicherungswert, die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung oder bei reinen Schönheitsschäden der entsprechende Minderwert.
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei:
- a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen: der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1).
- b) beschädigten Sachen: die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1).
- c) Schönheitsschäden: Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel erstattet wird, hängt davon ab, in welchem Zustand die betroffene Sache nach dem Schaden ist. Ist etwas komplett zerstört oder weg, gibt es den Versicherungswert. Lässt sich etwas reparieren, werden die Reparaturkosten und ein eventuell verbleibender Wertverlust ersetzt – aber nicht mehr, als die Sache wert war. Ist nur die Optik betroffen und die Sache weiter nutzbar, wird der reine Minderwert ausgeglichen.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1).
Was wird bei beschädigten Sachen erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was gilt als Schönheitsschaden?
Ein Schönheitsschaden liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit einer Sache durch den Schaden nicht beeinträchtigt ist und dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wie wird ein Schönheitsschaden ausgeglichen?
Die Beeinträchtigung wird durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Kann die Erstattung bei beschädigten Sachen höher ausfallen als der Wert der Sache?
Nein. Bei beschädigten Sachen wird höchstens der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Inhalte aus: Degenia Hausratversicherung, Tarif T18, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018