In der Hausratversicherung der Degenia legt der Tarif zentrale Begriffe fest: Welche Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze oder Antiquitäten als versichert gelten und welche Anforderungen ein Wertschutzschrank hinsichtlich Anerkennung und Gewicht erfüllen muss.
a) Versicherte Wertsachen (siehe § 6) sind:
- aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte),
- bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
- dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber,
- ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von § 13.2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen, oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Was bedeutet das konkret?
Die Definitionen legen fest, welche Gegenstände im Tarif als „Wertsachen“ eingestuft werden – etwa Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze oder alte Antiquitäten. Zusätzlich wird beschrieben, wann ein Tresor als „Wertschutzschrank“ gilt: entweder durch eine offizielle Anerkennung und ein bestimmtes Mindestgewicht oder durch eine feste Verankerung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Zählt Bargeld zu den versicherten Wertsachen?
Ja. Zu den versicherten Wertsachen zählen Bargeld sowie auf Geldkarten geladene Beträge, zum Beispiel eine Chipkarte.
Gelten alte Möbel als versicherte Antiquitäten?
Nein. Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Gegenstände zählen zu den Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und Geldkartenguthaben, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Sachen aus Silber sowie Antiquitäten.
Wann gilt ein Tresor als Wertschutzschrank?
Ein Wertschutzschrank muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Welches Mindestgewicht muss ein freistehender Wertschutzschrank haben?
Ein freistehender Wertschutzschrank muss ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.