In der Hausratversicherung der Degenia gelten für Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen: je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme sowie feste Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden und Schmuck außerhalb eines Wertschutzschrankes. So sehen Sie auf einen Blick, bis zu welcher Höhe Ihre Wertsachen abgesichert sind.
Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 500 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 1.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 10.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
§ 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gibt es eine gesonderte Obergrenze bei der Erstattung: Grundsätzlich sind sie bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme abgesichert. Liegen Wertsachen im Schadenfall nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank, gelten zusätzlich feste Höchstbeträge – je nachdem, ob es sich um Bargeld, Urkunden oder Schmuck und ähnliche Gegenstände handelt. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie viel wird für Bargeld außerhalb des Wertschutzschrankes erstattet?
Höchstens 500 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere gilt außerhalb des Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Bis zu welchem Betrag ist Schmuck außerhalb des Wertschutzschrankes versichert?
Höchstens 10.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Können abweichende Grenzen vereinbart werden?
Ja, die genannten Grenzen gelten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.