Im Sachverständigenverfahren der Degenia Hausratversicherung trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, während die Kosten des Obmannes von beiden Parteien je zur Hälfte übernommen werden – sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kostenverteilung im Sachverständigenverfahren:
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, kommt zunächst jede Seite für den von ihr beauftragten Sachverständigen selbst auf. Wird zusätzlich ein Obmann hinzugezogen, teilen sich beide Parteien dessen Kosten zu gleichen Teilen. Diese Regelung gilt, solange nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen selbst.
Wie werden die Kosten des Obmannes aufgeteilt?
Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Kann von dieser Kostenregelung abgewichen werden?
Ja, die Regelung gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.