In der Hausratversicherung der Degenia entscheidet eine Zwei-Wochen-Frist darüber, ob Sie den Anspruch auf Entschädigung behalten, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht, bevor die volle Leistung gezahlt wurde – oder ob Sie eine bereits gewährte Entschädigung zurückgeben müssen.
Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung im Tarif T18:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt.
Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Taucht eine als verloren oder gestohlen gemeldete Sache wieder auf, bevor die volle Entschädigung ausgezahlt wurde, hängt es vom Zeitpunkt und Ihrer Entscheidung ab: Stellen Sie die Sache dem Versicherer innerhalb der Frist zur Verfügung, bleibt Ihr Anspruch bestehen. Möchten Sie die Sache behalten, geben Sie eine bereits erhaltene Entschädigung zurück.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine abhandengekommene Sache zurückbekomme, bevor die volle Entschädigung gezahlt wurde?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Wie lange habe ich Zeit, die zurückerlangte Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen?
Die Frist beträgt zwei Wochen.
Muss ich eine bereits gezahlte Entschädigung zurückgeben?
Ja. Wenn Sie die zurückerlangte Sache nicht innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen, ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Gilt diese Regelung nur vor der vollen Auszahlung?
Die Regelung betrifft den Fall, dass der Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt wird, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist.