In der Hausratversicherung der Degenia ist im Tarif T18 klar geregelt, wann ein Brand als versichertes Ereignis gilt: nämlich als Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Definition Brand im Tarif T18:
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Was bedeutet das konkret?
Als Brand gilt hier ein Feuer, das entweder gar nicht an einem dafür vorgesehenen Ort entstanden ist oder diesen Ort verlassen hat – und das sich zusätzlich von selbst weiter ausbreiten kann. Diese Umschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe und ändert nichts an der oben genannten Definition.
Häufige Fragen
Was gilt in der Hausratversicherung der Degenia als Brand?
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Muss sich das Feuer selbst ausbreiten können?
Ja. Zur Definition gehört, dass sich das Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Zählt ein Feuer am dafür vorgesehenen Ort als Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat.
In welchem Tarif gilt diese Definition?
Diese Definition gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018