Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T18 Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub – sowie durch den Versuch einer solchen Tat – abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Versicherte Gefahren und Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- a) Einbruchdiebstahl,
- b) Vandalismus nach einem Einbruch,
- c) Raub
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt springt die Hausratversicherung ein, wenn Ihre versicherten Sachen infolge eines Einbruchs, mutwilliger Zerstörung nach einem Einbruch oder eines Raubs verschwinden oder Schaden nehmen. Auch der bloße Versuch einer solchen Tat ist mit abgedeckt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei diesem Tarif versichert?
Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub.
Sind auch versuchte Taten mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch dann, wenn versicherte Sachen durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
In welchen Fällen wird Entschädigung geleistet?
Entschädigung wird für versicherte Sachen geleistet, die durch die genannten Gefahren abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Ist Vandalismus grundsätzlich versichert?
Versichert ist Vandalismus nach einem Einbruch.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018