Bei der Degenia Hausratversicherung ersetzt der Versicherer im Tarif T18 Schäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – etwa aus Wasserrohren, Heizungen, Klima- oder Solaranlagen, Wasserbetten und Aquarien. Erfahren Sie, welche Quellen abgesichert sind und welche Stoffe dem Leitungswasser gleichstehen.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 Folgendes für Nässeschäden:
a) Umfang der Entschädigung:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Herkunft des Leitungswassers:
Das Leitungswasser muss aus einer der folgenden Quellen ausgetreten sein:
- Rohre der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundene Schläuche
- mit diesem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen oder deren wasserführende Teile
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
c) Dem Leitungswasser gleichgestellte Stoffe:
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser dort aus, wo es normalerweise nicht hingehört, und beschädigt dadurch Ihren Hausrat, springt die Versicherung ein. Als Quelle kommen neben klassischen Wasserrohren auch Heizungen, Klima- und Solaranlagen sowie Wasserbetten und Aquarien in Betracht. Bestimmte weitere Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus diesen Anlagen sowie Wasserdampf werden dabei wie Leitungswasser behandelt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Nässeschaden vor?
Ein versicherter Schaden liegt vor, wenn versicherte Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen?
Aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien.
Sind Schäden aus Wasserbetten und Aquarien mitversichert?
Ja, Wasserbetten und Aquarien zählen im Tarif T18 zu den Quellen, aus denen austretendes Leitungswasser einen versicherten Nässeschaden begründen kann.
Welche Stoffe stehen dem Leitungswasser gleich?
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018