In der Degenia Hausratversicherung sind bestimmte Wasser- und Naturschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder Leitungswasser aus mobilen Behältnissen. Ein Überblick, welche Schäden nicht ersetzt werden.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach § 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
§ 5 Naturgefahren
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Wasser- oder Naturschaden ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Bestimmte Ursachen sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen – dazu zählen zum Beispiel Wasser aus dem Reinigen oder Planschen, Schwamm, Grundwasser und Überschwemmungen sowie Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden oder durch ausgelaufenes Aquariumwasser werden nicht ersetzt. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser versichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Überschwemmung, Grundwasser oder Witterungsniederschläge abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Erdsenkung und Erdrutsch?
Grundsätzlich ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach § 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Ist Wasser aus Eimern oder Gießkannen versichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert.
Werden Schäden durch ausgelaufenes Aquariumwasser ersetzt?
Nein. Für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, leistet der Versicherer keine Entschädigung.