Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 zählt zu den Weiteren Elementargefahren unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – hier erfahren Sie, wie diese Naturgefahren jeweils definiert sind.
a) Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
- aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- bb) Witterungsniederschläge;
- cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
c) Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- aa) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
d) Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
e) Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
f) Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
g) Lawinen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
h) Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Unter „Weitere Elementargefahren“ werden verschiedene Naturereignisse zusammengefasst, die zu Schäden am Hausrat führen können. Dazu gehören Wasserereignisse wie Überschwemmung und Rückstau, Bodenbewegungen wie Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Ereignisse durch Schnee und Eis wie Schneedruck und Lawinen und zusätzlich der Vulkanausbruch. Für jede dieser Gefahren beschreibt der Tarif genau, welches Ereignis gemeint ist. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren zählen zu den Weiteren Elementargefahren?
Dazu gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was gilt als Überschwemmung?
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Wie wird ein Erdbeben nachgewiesen?
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was ist unter Schneedruck und Lawinen zu verstehen?
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018