Bei einem Umzug verlangt die Degenia Hausratversicherung die rechtzeitige Anzeige der neuen Wohnung – spätestens bei Beginn des Einzuges, mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern und weiteren beitragsrelevanten Umständen. Auch vereinbarte besondere Sicherungen sind mitzuteilen, damit der Schutz angepasst wird und keine Unterversicherung entsteht.
a) Anzeige des Wohnungswechsels:
- Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
- Dabei sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände anzugeben.
b) Besondere Sicherungen:
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27).
c) Gefahr der Unterversicherung:
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, sollte die neue Wohnung möglichst früh – spätestens zum Einzug – beim Versicherer melden und die neue Wohnfläche sowie weitere für den Beitrag wichtige Angaben nennen. Bestanden für die alte Wohnung besondere Sicherungen, ist mitzuteilen, ob es diese auch in der neuen Wohnung gibt. So lässt sich der Versicherungsschutz an die neuen Verhältnisse anpassen und eine Unterversicherung vermeiden.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die neue Wohnung anzeigen?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angaben muss ich beim Wohnungswechsel machen?
Anzugeben sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände.
Was gilt für vereinbarte Sicherungen?
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27).
Wann droht eine Unterversicherung?
Wenn sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates verändert und der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst wird, kann dies zu Unterversicherung führen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018