Bei einer Trennung von Ehegatten regelt die Degenia Hausratversicherung, wie der Versicherungsschutz für die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung fortbesteht – abhängig davon, wer auszieht und wer Versicherungsnehmer ist. Dabei gelten klare Fristen von drei Monaten nach der nächsten Beitragsfälligkeit, danach ändert sich der Versicherungsort.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 Folgendes für die Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung:
a) Der Versicherungsnehmer zieht aus, der Ehegatte bleibt zurück:
Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe § 6.3) die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung.
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
b) Beide Ehegatten sind Versicherungsnehmer und einer zieht aus:
Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort (siehe § 6.3) die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
c) Beide Ehegatten ziehen in neue Wohnungen:
Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Trennung bleibt der Hausrat für eine Übergangszeit sowohl in der alten Ehewohnung als auch in der neuen Wohnung geschützt. Wie lange dieser doppelte Schutz gilt und für welche Wohnung er danach fortbesteht, hängt davon ab, wer auszieht und wer den Vertrag als Versicherungsnehmer hält. Nach Ablauf der Übergangsfrist sollte der Vertrag angepasst werden.
Häufige Fragen
Wie lange sind bei einer Trennung beide Wohnungen versichert?
Der Schutz für beide Wohnungen gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer auszieht und der Ehegatte bleibt?
Zunächst gelten die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung als Versicherungsort. Nach Ablauf der Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
Was gilt, wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind?
Zieht einer der Ehegatten aus, sind die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten Versicherungsort. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Was passiert, wenn beide Ehegatten in neue Wohnungen ziehen?
In diesem Fall gilt Regelung b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018