In der Hausratversicherung der Degenia hängt die Erstattung der Mehrwertsteuer von zwei Bedingungen ab: Vorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer erhalten die Steuer nicht ersetzt – ebenso wenig, wenn sie tatsächlich gar nicht gezahlt wurde. Hier erfahren Sie, was im Tarif T18 gilt.
Mehrwertsteuer im Tarif T18:
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung legt fest, wann die Mehrwertsteuer nicht Teil der Entschädigung ist. Grundsätzlich wird die Steuer nur erstattet, wenn sie auch wirklich angefallen und bezahlt wurde und der Versicherungsnehmer sie nicht anderweitig über den Vorsteuerabzug zurückholen kann. Fällt keine Steuer an oder besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung, bleibt der Anteil der Mehrwertsteuer bei der Erstattung unberücksichtigt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Hausratversicherung ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was gilt für vorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer?
Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Was passiert, wenn keine Mehrwertsteuer gezahlt wurde?
Wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, wird sie nicht ersetzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.