In der Hausratversicherung der Degenia ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Kosten für Schadenabwendung und Schadenminderung auf Weisung des Versicherers werden dagegen unbegrenzt ersetzt – und bei ausgeschöpfter Versicherungssumme kommen versicherte Kosten bis zu 10 Prozent obendrauf.
Begrenzung der Gesamtentschädigung:
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe § 1.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) einschließlich Vorsorgebetrag (siehe § 9.2 b)) begrenzt.
Kosten aufgrund Weisung:
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Versicherte Kosten bei ausgeschöpfter Versicherungssumme:
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe § 8) darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Für einen Schadenfall gibt es grundsätzlich höchstens so viel Geld, wie als Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag vereinbart wurde. Eine Ausnahme bilden Kosten, die entstehen, weil der Versicherer eine ausdrückliche Anweisung zur Schadenabwendung oder -minderung gegeben hat – diese werden ohne Obergrenze übernommen. Ist die Versicherungssumme für die Sachen bereits aufgebraucht, können versicherte Kosten zusätzlich in begrenztem Umfang erstattet werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Werden Kosten aufgrund einer Weisung des Versicherers begrenzt?
Nein. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme bereits ausgeschöpft ist?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Zählt der Vorsorgebetrag zur Versicherungssumme?
Ja. Die Begrenzung der Entschädigung bezieht sich auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018