Bei einem Schaden in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 kannst du als Versicherungsnehmer verlangen, dass die Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Verfahren lässt sich auch gemeinsam mit dem Versicherer vereinbaren – hier erfährst du, wer es beantragen kann und ab wann.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für die Feststellung der Schadenhöhe:
- Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
- Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du dir über die Höhe eines Schadens nicht sicher bist oder eine unabhängige Einschätzung wünschst, kannst du nach einem Schadenfall ein Sachverständigenverfahren fordern. Alternativ können sich Versicherer und Versicherungsnehmer gemeinsam auf ein solches Verfahren einigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe zum oben genannten Inhalt.
Häufige Fragen
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Ab wann kann das Verfahren gefordert werden?
Das Verfahren kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangt werden.
Kann das Verfahren auch gemeinsam vereinbart werden?
Ja, ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient der Feststellung der Höhe des Schadens.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018