In der Hausratversicherung der Degenia lässt sich das Sachverständigenverfahren durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausdehnen. So können neben der Schadenhöhe zusätzliche Punkte rund um den Schaden verbindlich geklärt werden.
Weitere Feststellungen im Sachverständigenverfahren:
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Was bedeutet das konkret?
Das Sachverständigenverfahren muss sich nicht allein auf die Schadenhöhe beschränken. Versicherungsnehmer und Versicherer können gemeinsam vereinbaren, dass die Sachverständigen zusätzlich weitere Fragen rund um den Versicherungsfall klären. Diese Erweiterung dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Regelungen im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Kann das Sachverständigenverfahren erweitert werden?
Ja. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Wie kommt eine solche Erweiterung zustande?
Die Ausdehnung auf weitere Feststellungen erfolgt durch Vereinbarung.
Worauf bezieht sich die Erweiterung?
Die weiteren Feststellungen beziehen sich auf den Versicherungsfall.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.