In der Hausratversicherung der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und § 20.4. Hier erfahren Sie, was das für den Start Ihres Vertrags bedeutet und wo Sie den maßgeblichen Zeitpunkt finden.
Beginn des Versicherungsschutzes im Tarif T18:
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und 20.4 zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hausratversicherung startet grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist. Zu beachten sind dabei die ergänzenden Regelungen in § 20.3 und § 20.4, die Ausnahmen oder Bedingungen zu diesem Beginn festlegen können.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und 20.4.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Vertrags?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Gibt es Ausnahmen zum genannten Beginn?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen in § 20.3 und § 20.4.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif T18 der Hausratversicherung der Degenia.