Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 verlängert sich ein Vertrag mit mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange keine Vertragspartei rechtzeitig kündigt. Wer das verhindern möchte, muss die geltende Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsablauf einhalten.
Stillschweigende Verlängerung im Tarif T18:
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
- Die Verlängerung entfällt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was bedeutet das konkret?
Läuft Ihr Hausratvertrag mindestens ein Jahr, endet er nicht automatisch. Er läuft ohne aktives Zutun jeweils ein weiteres Jahr weiter. Möchten Sie das verhindern, muss Ihre Kündigung rechtzeitig – spätestens drei Monate vor dem Ende der laufenden Vertragsdauer – beim Versicherer eingegangen sein. Dieselbe Frist gilt auch für den Versicherer.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn keine Kündigung rechtzeitig zugeht.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugehen.
Gilt die Kündigungsfrist auch für den Versicherer?
Ja. Die Regelung gilt für beide Vertragsparteien. Auch der Versicherer muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugehen lassen.
Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018