Gerät ein Kunde bei der Degenia Hausratversicherung mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, darf der Versicherer den ihm durch diesen Verzug entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Was das für Versicherungsnehmer im Tarif T18 bedeutet und in welchen Fällen ein Schadenersatz greift, erfahren Sie hier kompakt und verständlich.
Schadenersatz bei Verzug im Tarif T18:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein fälliger Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird und dadurch ein Verzug eintritt, kann der Versicherer den ihm daraus entstandenen Schaden geltend machen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer Schadenersatz verlangen?
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug ist.
Welchen Schaden kann der Versicherer ersetzt verlangen?
Den ihm durch den Verzug entstandenen Schaden.
Gilt diese Regelung auch für den ersten Beitrag?
Die Regelung bezieht sich auf den Verzug bei der Zahlung eines Folgebeitrags.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018