In der Hausratversicherung der Degenia gilt für die kalte Jahreszeit eine besondere Obliegenheit: Wer den Versicherungsschutz behalten will, muss die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit:
Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe § 6.3) zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
Alternativ hat der Versicherungsnehmer alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen:
- abzusperren,
- zu entleeren und
- entleert zu halten.
Was bedeutet das konkret?
Um den Versicherungsschutz zu sichern, sollten Sie in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass Ihre Wohnung ausreichend beheizt und regelmäßig überprüft wird. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Alternative darin, die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und leer zu lassen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Bedingungstext.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Gibt es eine Alternative zum Beheizen der Wohnung?
Ja. Statt die Wohnung zu beheizen und zu kontrollieren, können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was für eine Vorschrift ist das?
Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers.
Reicht es, die Wohnung nur einmal zu prüfen?
Nein. Die Kontrolle muss genügend häufig erfolgen, wenn Sie sich für das Beheizen der Wohnung entscheiden.