Bleibt in der Hausratversicherung der Degenia ein Folgebeitrag aus, kann der Versicherer in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlt man auch danach nicht, drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung – hier lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und worauf hinzuweisen ist.
a) Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
b) Leistungsfreiheit nach Fristablauf:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
c) Kündigungsrecht nach Fristablauf:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist setzen. Zahlt man auch danach nicht, kann der Versicherungsschutz für in dieser Zeit eintretende Schäden entfallen und der Vertrag sofort gekündigt werden. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Zahlungsfrist nach einer Mahnung?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
In welcher Form muss die Mahnung erfolgen?
Die Zahlungsaufforderung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief, und zwar auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – hinweist.
Was passiert bei einem Versicherungsfall nach Ablauf der Zahlungsfrist?
Tritt nach Ablauf der Frist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag fristlos gekündigt werden?
Ja, nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018