In der Hausratversicherung der Degenia gelten schon vor einem Schadenfall bestimmte Obliegenheiten: Versicherungsnehmer müssen gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten. Wer diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert die fristlose Kündigung des Vertrags – hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wann das Kündigungsrecht entfällt.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
b) Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie schon vor einem Schadenfall bestimmte Pflichten. Dazu gehört, dass Sie sich an gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sowie an alle weiteren vereinbarten Obliegenheiten halten. Halten Sie sich absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit nicht daran, darf der Versicherer den Vertrag kurzfristig beenden. Können Sie belegen, dass Sie weder absichtlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, entfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten muss ich vor dem Versicherungsfall erfüllen?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten und darüber hinaus alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten erfüllen.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen.
Kann der Versicherer immer kündigen, wenn ich eine Pflicht verletzt habe?
Nein. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, den Vertrag zu kündigen?
Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018