In der Hausratversicherung der Degenia leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Brand
- b) Blitzschlag
- c) Explosion, Implosion
- d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen, in welchen Fällen die Hausratversicherung greift: Wird versicherter Hausrat durch eines der genannten Ereignisse beschädigt, zerstört oder kommt er dabei abhanden, zahlt der Versicherer eine Entschädigung. Zu den abgedeckten Ereignissen zählen Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen und Implosionen sowie Schäden durch Luftfahrzeuge oder deren Teile und Ladung.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Wofür leistet der Versicherer Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist auch ein Schaden durch ein abstürzendes Luftfahrzeug abgedeckt?
Ja, versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Zählt auch eine Implosion zu den versicherten Gefahren?
Ja, neben der Explosion ist auch die Implosion als versicherte Gefahr genannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018