In der Degenia Hausratversicherung ist Blitzschlag als unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen abgesichert. Erfahren Sie, wann auch Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten mitversichert sind und welche Spuren eines direkten Blitzschlages als Schäden anderer Art gelten.
Definition Blitzschlag:
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden:
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlages an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Was bedeutet das konkret?
Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz direkt auf Sachen übergeht. Reine Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an elektrischen Geräten sind hier nur dann abgedeckt, wenn der Blitz auf dem Grundstück auch andersartige Schäden verursacht hat. Sichtbare Spuren eines direkten Blitzeinschlags an anderen Sachen zählen dabei ebenfalls als solche andersartigen Schäden.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag in der Hausratversicherung?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Zählen sichtbare Blitzspuren als Schaden anderer Art?
Ja. Spuren eines direkten Blitzschlages an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Reicht ein reiner Kurzschluss ohne weitere Schäden für den Versicherungsschutz?
Nein. Solche Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn durch Blitzschlag an Sachen auf dem Grundstück auch Schäden anderer Art entstanden sind.