In der Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Explosions- und Gasdruckschäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern. Erfahren Sie, welche Ausschlüsse gelten und wann Ausnahmen greifen.
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß § 2.6 b) und 2.6 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß § 2.1) sind.
§ 3 Einbruchdiebstahl
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Bestimmte Ereignisse – etwa Erdbeben oder das Ansengen von Gegenständen – bleiben grundsätzlich außen vor. Auch spezielle Explosions- und Gasdruckschäden an Motoren und elektrischen Schaltern zählen zu den Ausschlüssen. Entstehen einzelne dieser Schäden jedoch als Folge eines versicherten Sachschadens, kann der Ausschluss in bestimmten Fällen entfallen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Was sind Sengschäden und sind sie abgedeckt?
Sengschäden gehören zu den nicht versicherten Schäden und sind damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Explosions- und Gasdruckschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Gibt es Ausnahmen von diesen Ausschlüssen?
Ja. Die Ausschlüsse gemäß § 2.6 b) und 2.6 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß § 2.1) sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018