In der Hausratversicherung der Degenia gibt es im Tarif T18 klar geregelte Ausschlüsse: Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, eindringenden Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Grundwasser, Brand oder Trockenheit. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden – mit Ausnahmen für Antennenanlagen und Markisen.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe § 5.3 a) cc);
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht für Erdbeben;
- Trockenheit oder Austrocknung.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach § 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung nennt Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Bestimmte Naturereignisse wie Sturmflut, Grundwasser (solange es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist) oder Trockenheit sind ausgeschlossen. Auch Schäden durch Regen oder Schnee, die durch offen gelassene Fenster oder Türen eindringen, sind grundsätzlich nicht gedeckt. Zusätzlich wird geregelt, dass Sachen außerhalb von Gebäuden und in nicht bezugsfertigen Gebäuden nicht versichert sind – mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen zur ausschließlich eigenen Nutzung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Was gilt bei Regen, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Schäden durch Grundwasser gedeckt?
Grundwasser ist nicht versichert, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist (siehe § 5.3 a) cc).
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden versichert?
Grundsätzlich leistet der Versicherer keine Entschädigung für Sachen außerhalb von Gebäuden. Nach § 5.1 sind jedoch Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück versichert, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018