Die Degenia Hausratversicherung schützt im Tarif T18 den gesamten Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Auch geretteter Hausrat, der bei einem Versicherungsfall aus der Wohnung entfernt wird, bleibt versichert – außerhalb der Wohnung gilt der Schutz über die Außenversicherung oder gesonderte Vereinbarung.
Versicherter Hausrat am Versicherungsort:
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat bei einem Versicherungsfall:
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der Wohnung:
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Hausrat in Ihrer im Versicherungsschein genannten Wohnung. Muss Hausrat wegen eines Schadenfalls aus der Wohnung gebracht werden, bleibt er in diesem Zusammenhang geschützt. Für Hausrat, der sich außerhalb der Wohnung befindet, greift der Schutz nur über die Außenversicherung oder eine gesonderte Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, in der der gesamte Hausrat versichert ist.
Ist geretteter Hausrat bei einem Versicherungsfall geschützt?
Ja. Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang damit zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Ist Hausrat außerhalb der Wohnung versichert?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Wo finde ich Regelungen zur Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist in § 7 geregelt, auf den bei Hausrat außerhalb der Wohnung verwiesen wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018