Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 zählen zum Hausrat alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld, Einbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Boote und Flugmodelle, berufliche Arbeitsgeräte sowie Haustiere. Welche Gegenstände genau erfasst sind, zeigt diese Übersicht.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 Folgendes für Definitionen:
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
c) Ferner gehören zum Hausrat:
- aa) alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß § 6.1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe § 6.4 e));
- ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- gg) Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen sowie Flugmodelle;
- hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe § 6.3 a) und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gilt grundsätzlich alles, was zum privaten Haushalt gehört und dort genutzt oder verbraucht wird. Neben Möbeln und Alltagsgegenständen zählen dazu unter bestimmten Voraussetzungen auch Wertsachen und Bargeld, fest oder locker eingebaute Möbel und Küchen, Antennenanlagen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Flugmodelle, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere. Diese Aufstellung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr dafür trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Zählen beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Sind Haustiere Teil des Hausrats?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, wenn es sich um Tiere handelt, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden – zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel (siehe § 6.3 a) und b)).
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum gehört zum Hausrat, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe § 6.4 e)).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018