In der Hausratversicherung der Degenia bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigungsberechnung – vom Neuwert über den Wiederbeschaffungspreis für Kunstgegenstände und Antiquitäten bis zum gemeinen Wert nicht mehr verwendbarer Sachen und den Höchstbeträgen für Wertsachen.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, mit welchem Wert Ihre Sachen für die Berechnung der Entschädigung angesetzt werden. In der Regel zählt der Neuwert, also der Preis für eine gleichwertige neue Anschaffung. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis, für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Bei Wertsachen mit Entschädigungsgrenzen werden höchstens die dort genannten Beträge einbezogen.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert in der Hausratversicherung?
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung. Grundsätzlich ist er der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Welcher Wert gilt für Kunstgegenstände und Antiquitäten?
Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Was gilt für Sachen, die nicht mehr verwendbar sind?
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie werden Wertsachen mit Entschädigungsgrenzen berücksichtigt?
Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (siehe § 13.2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.